Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von E-Mail-Werbung und Massenmails sind wirtschaftlich von hoher Brisanz und nicht zuletzt auf Grund europarechtlicher Einflüsse umstritten. Die österreichische Rechtslage wird durch einige Einzelbestimmungen durchbrochen, auch die Vorgaben der Europäischen Union sind teilweise widersprüchlich. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme zur derzeitigen rechtlichen Situation soll geklärt werden, ob die Bestimmung in der neuen Datenschutz-Richtlinie1) bzw die geplante Bestimmung des § 106 KIG im Entwurf für ein Kommunikationsgesetz des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie2) endgültig klare Verhältnisse schaffen können.