vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Organwalters eines Vereins

RechtsprechungGesellschaftsrechtwbl 2002/324wbl 2002, 476 Heft 10 v. 20.10.2002

§§ 26, 1002 ff ABGB:

Es besteht keine Haftung des Organwalters gegenüber dem Verein, wenn das schädigende Verhalten auf einem Generalversammlungsbeschluss beruht, es sei denn, dass der Organwalter seiner Informations- und Warnpflicht nicht nachkommt oder dass der Beschluss der Generalversammlung wegen Gesetz- oder Sittenwidrigkeit nichtig ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!