Art 234 EG (früher Art 177 EG-V):
EuGH 14. 6. 2001, Rs C-178/99 (Doris Salzmann)
Nur Gerichte können Vorabentscheidungsersuchen nach Art 177 EG-V stellen. Voraussetzung für die Wertung als Gericht ist, dass es sich um eine ständige Einrichtung handelt, die eine zwingende Gerichtsbarkeit in einem streitigen Verfahren ausübt, wobei sie Rechtsnormen anwendet und unabhängig ist (Urteile Dorsch Consult, Rdn 23 mwN und Gabalfrisa, Rdn 33). Zwar muss die Vorlagefrage nicht in einem streitigen Verfahren gestellt werden (Urteil Corsica Ferries, Rn 12), es muss aber eine E im Bereich der Rsp anhängig sein (Urteile Greis Unterweger, Rdn 4 und Victoria Film, Rdn 14).