a) Art 17/2+6 der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 14. 6. 2001, Rs C-345/99 (Kom/Frankreich)
Art 17/2 der RL gibt ein klares Recht auf Vorsteuerabzug. Art 17/6 berechtigt aber die MS, ihre zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der RL bestehenden Ausnahmen vom Recht auf Vorsteuerabzug beizubehalten, bis der Rat die in diesem Art vorgesehene Gemeinschaftsregelung für die Ausschlüsse vom Vorsteuerabzugsrecht erlässt (Urteil Royscot, Rdn 29). Der Rat hat jedoch keinen der diesbez KomVorschläge angenommen.