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Zur Reichweite der Nichtigkeit nach Art 81 Abs 2 EG

RechtsprechungWettbewerbs- und Urheberrechtwbl 2001/195wbl 2001, 286 Heft 6 v. 20.6.2001

Art 81 EG (früher Art 85 EGV):

Die Nichtigkeitsfolge des Art 81 Abs 2 EG bezieht sich nicht automatisch auf die gesamte Vereinbarung, sondern ordnet die Nichtigkeit nur für diejenigen Teile einer Vereinbarung an, die entweder selbst unmittelbar vom Verbot des Art 81 Abs 1 EG erfasst sind oder sich von den von Art 81 Abs 1 EG erfassten Teilen nicht sinnvoll abtrennen lassen.

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