§§ 1 und 14 UWG:
Hyperlinks (kurz Links) sind direkte Verknüpfungen zu einzelnen oder mehreren eigenen oder fremden Websites; es handelt sich um Programmbefehle, die bei Aktivierung von einer Website zu einer anderen Website führen.
Wer auf seiner Website einen Link zu einer fremden Website setzt, will und veranlasst demnach zurechenbar, dass der Internet-Nutzer von seiner Seite auch auf den Inhalt der über den Link erreichbaren fremden Seite zugreifen kann. Er vermittelt also den Zugriff auf die fremde Seite und trägt - gleichsam als Gehilfe des Verfügungsberechtigten der verwiesenen fremden Seite - zu deren Sichtbarmachung bei.