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Kein Insolvenz-Ausfallgeld für alle wie immer gearteten Ansprüche bei atypischem, nicht vom Schutzzweck des IESG umfassten Arbeitsverhältnis

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2001/64wbl 2001, 87 Heft 2 v. 20.2.2001

§ 1 Abs 2, § 3a Abs 1 IESG; § 879 Abs 1 ABGB:

Zweck des IESG ist in seinem Kernbereich das Hintanhalten der von den AN typischerweise nicht abwendbaren und absicherbaren Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes der Entgeltansprüche, auf die diese zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angewiesen sind.

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