Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 7. 12. 2000, Rs C-395/99 (Kom/Italien)
Italiens durch Nichterlassung der nach der RL 96/5/EG des Rates vom 23. Juli 1966 zur Änderung der RL 70/524/EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung und nach der RL 96/93/EG des Rates vom 17. Dezember 1996 über Bescheinigungen für Tiere und tierische Erzeugnisse gebotenen Durchführungsvorschriften.