Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 7. 12. 2000, Rs C-423/99 (Kom/Italien)
Italiens durch Nichtumsetzung der RL 98/10/EG des EP und des Rates vom 26. Februar 1998 über die Anwendung des offenen Netzzugangs beim Sprachtelefondienst und den Universaldienst.