c) Art 1/1+2+5+7, 8 und 9 der RL 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften:
EuGH 16. 11. 2000, Rs C-37/99 (Roelof Donkersteeg)
1. Nach ihrem Art 1/1 versteht die RL unter technischer Spezifikation eine Norm, die Merkmale eines Erzeugnisses vorschreibt. Dies ist bei den niederländischen Vorschriften über Reinigung und Entkeimung in Schweinezuchtbetrieben nicht der Fall. Sie legen auch kein Verfahren zur Herstellung von Erzeugnissen fest.