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Verweigerung der Lenkerauskunft als Verstoß gegen beim betreffenden Gewerbe zu beachtende Rechtsvorschriften

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2001/363wbl 2001, 596 Heft 12 v. 10.12.2001

§ 87 Abs 1 Z 3 GewO:

Die Verweigerung einer Lenkerauskunft im Bezug auf Firmenfahrzeuge ist als Verstoß gegen die im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften iS § 87 Abs 1 Z 3 zu werten. Das Erfordernis einer „besonderen“ Beziehung dieser Rechtsvorschriften zu dem zu entziehenden Gewerbe kennt das G nicht.

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