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Keine Rechtsbefugnis gegen Verweigerung der Handhabung des Aufsichtsrechtes (hier: Gewerbeprüfung)

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2001/364wbl 2001, 596 Heft 12 v. 10.12.2001

§ 350 Abs 8 GewO; § 68 Abs 7 AVG:

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