§ 1151 ABGB; § 190 ZPO:
Die Bindung der Gerichte an Bescheide von Verwaltungsbehörden umfasst nicht die auf einen bestimmten Sachverhalt gestützte Beurteilung der Rechtsfrage. Hat die Finanzbehörde ein Vertragsverhältnis als freien Dienstvertrag bewertet, das der Einkommensteuerpflicht unterliegt, ist das Gericht daran nicht gebunden.