§§ 2, 3, 4, 52 GlücksspielG:
Das Vorhandensein eines Selbstauszahlungsmechanismus ist für das Vorliegen eines Glücksspielapparates nicht erforderlich.
VwGH 27. 11. 2000, 99/17/0405, 99/17/0406
§§ 2, 3, 4, 52 GlücksspielG:
Das Vorhandensein eines Selbstauszahlungsmechanismus ist für das Vorliegen eines Glücksspielapparates nicht erforderlich.
VwGH 27. 11. 2000, 99/17/0405, 99/17/0406