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Grenzüberschreitender Betriebsübergang - Vordienstzeitenanrechnung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2001/346wbl 2001, 581 Heft 12 v. 10.12.2001

§ 3 Abs 1 AVRAG; § 23 AngG; § 44 Abs 1 IPRG:

Grundsätzlich sind im Falle eines Betriebsübergangs die beim bisherigen AG zurückgelegten Dienstzeiten beim neuen AG auch für den Erwerb der Abfertigung anzurechnen.

Wenn aber - wie nach liechtensteinischem Recht - im Zeitpunkt des Überganges keine Anwartschaft auf Abfertigung vorliegt, weil es einen solchen Anspruch nicht gibt, müssen diese Vordienstzeiten nicht angerechnet werden.

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