e) Art 2/1, 5/1, 6 und 13/B/b der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 9. 10. 2001, Rs C-108/99 (Cantor Fitzgerald International)
Die Kl trat in einen Mietvertrag ein und erhielt dafür von der Vormieterin 1,5 Mio UKL. Über die Frage, ob dieser Umsatz nach Art 13/B/b der 6. RL von der MwSt befreit ist, erkannte der EuGH zu Recht: