Der EuGH stellte folgende Vertragsverletzungen fest:
EuGH 20. 9. 2001, Rs C-370/00 (Kom/Irland)
Irlands durch nicht zeitgerechte Umsetzung der RL 96/49/EG des Rates vom 23. Juli 1996 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter und der RL 96/87/EG der Kom vom 13. Dezember 1996 zu deren Anpassung an den technischen Fortschritt.