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Zur Anwendung des Eigenkapitalersatzrechts

RechtsprechungGesellschaftsrechtwbl 2001/289wbl 2001, 492 Heft 10 v. 20.10.2001

§ 74 GmbHG; § 159 StGB:

Die Anwendung des Eigenkapitalersatzrechts setzt ebenso wie die Nachschusspflicht die Beteiligung des Kreditgebers am Gesellschaftsvermögen voraus. Im Fall von treuhändig gehaltenen Gesellschaftsanteilen ist das Eigenkapitalersatzrecht auf den Treugeber als am Vermögen mittelbar Beteiligten anzuwenden.

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