§ 43 ABGB; § 37 HGB; §§ 1, 9 UWG:
1. Das österr Recht kennt keine Verwirkung von Rechten. Die bloße Nichtbenützung einer angemeldeten Domain über einen Zeitraum von 4 Monaten führt nicht zu deren Verlust.
2. Domaingrabbing als Verstoß gegen § 1 UWG setzt voraus, dass der Verletzer bei Registrierung der Domain in Behinderungsabsicht gehandelt hat.