§§ 18 Abs 2, 22, 30 HGB; § 5 GmbHG; § 3 Z 15 FBG:
Der Inhaber einer im Firmenbuch eingetragenen Firma hat aus Gründen der Firmenausschließlichkeit ein rechtliches Interesse an der Beseitigung der Eintragung einer neuen Firma und ist daher rekurslegitimiert.