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RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2000/261wbl 2000, 385 Heft 8 v. 20.8.2000

§ 1 UWG:

Nach der zum Behinderungswettbewerb durch Marktverstopfung ergangenen Rsp kann der Markt nur verstopft werden, wenn das in Frage stehende Angebot quantitativ ausreicht, den freien Wettbewerb auszuschalten; die Unentgeltlichkeit einer gewöhnlich nur gegen Entgelt erbrachten Leistung reicht dafür nicht aus.

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