§ 1 UWG:
Wahre Behauptungen geschäftsschädigender Art sind nur dann sittenwidrig iS des § 1 UWG, wenn kein hinreichender Anlass besteht, das eigene Erfolgsstreben mit der Herabsetzung des Mitbewerbers zu verbinden und wenn sich die Kritik nicht nach Art und Maß im Rahmen des Erforderlichen hält.