§ 27 AngG; § 12 MSchG:
Bringt eine Arbeitnehmerin ihren Hund trotz eines entsprechenden Verbotes an den Arbeitsplatz mit, liegt darin kein Entlassungsgrund, wenn dies vorher geduldet wurde und der Arbeitnehmerin die Entlassung nicht angedroht wurde.
§ 27 AngG; § 12 MSchG:
Bringt eine Arbeitnehmerin ihren Hund trotz eines entsprechenden Verbotes an den Arbeitsplatz mit, liegt darin kein Entlassungsgrund, wenn dies vorher geduldet wurde und der Arbeitnehmerin die Entlassung nicht angedroht wurde.