§ 364c ABGB; §§ 3, 5, 15 FBG; §§ 26 Abs 1, 76 Abs 2, 78 Abs 2 GmbHG; § 15 HGB:
Eine in der Satzung einer GmbH verankerte Beschränkung der Übertragung von Geschäftsanteilen, insb in Form eines Mitgesellschaftern eingeräumten Veräußerungs- und Belastungsverbotes ist mangels eines gesetzlichen Eintragungstatbestandes nach den §§ 3 und 5 FBG nicht im Firmenbuch einzutragen.