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Prozesskurator/Notgeschäftsführer

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2000/219wbl 2000, 328 Heft 7 v. 20.7.2000

§§ 269, 271, 276 ABGB; § 76 AktG; § 9 AußStrG; § 15a GmbHG; §§ 8, 116 ZPO:

Der für eine GmbH bestellte Prozesskurator ist Beteiligter iSd § 15a GmbHG. Es steht ihm ein Antragsrecht auf Bestellung eines Notgeschäftsführers zu.

Dem Prozesskurator ist ein persönliches rechtliches Interesse an der E über die Bestellung eines Notgeschäftsführers zuzubilligen, so dass seine Rekurslegitimation gegen den Beschluss auf Abweisung seines diesbezüglichen Antrags zu bejahen ist.

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