§§ 269, 271, 276 ABGB; § 76 AktG; § 9 AußStrG; § 15a GmbHG; §§ 8, 116 ZPO:
Der für eine GmbH bestellte Prozesskurator ist Beteiligter iSd § 15a GmbHG. Es steht ihm ein Antragsrecht auf Bestellung eines Notgeschäftsführers zu.
Dem Prozesskurator ist ein persönliches rechtliches Interesse an der E über die Bestellung eines Notgeschäftsführers zuzubilligen, so dass seine Rekurslegitimation gegen den Beschluss auf Abweisung seines diesbezüglichen Antrags zu bejahen ist.