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Unterlassungsexekution gegen eine GmbH und ihren Geschäftsführer

RechtsprechungHandels- und Gesellschaftsrechtwbl 2000/185wbl 2000, 288 Heft 6 v. 20.6.2000

§§ 14, 18 UWG:

Sind nach dem für das Exekutionsgericht - hier in einem Wettbewerbsstreit ergangenen - allein maßgeblichen Exekutionstitel sowohl die GmbH als auch ihr Geschäftsführer zur Unterlassung verpflichtet, kann das Exekutionsgericht nicht in Abgehen von diesem Titel nur eine gemeinsame Strafe gegen mehrere Verpflichtete verhängen.

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