Erste RL 68/151/EWG des Rates vom 9. März 1968 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den MS den Gesellschaften iS des Art 58 Abs 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um die Bestimmungen gleichwertig zu gestalten; Vierte RL 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 auf Grund von Art 54 Abs 3 Buchstabe g des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen; §§ 277 ff HGB idF des EU-GesRÄG 1996: