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Zur Frage der Stellung politischer Parteien im geschäftlichen Verkehr

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2000/153wbl 2000, 239 Heft 5 v. 20.5.2000

§ 1 UWG:

Unter Begriff des „geschäftlichen Verkehrs“ fällt nach nunmehr stRsp jede selbstständige, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit - im Gegensatz zu rein privater oder amtlicher Tätigkeit -, also jede geschäftliche Betätigung im weitesten Sinn, ohne dass Gewinnabsicht notwendig wäre; vielmehr genügt eine selbstständige, zu wirtschaftlichen Zwecken ausgeübte Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt.

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