Art 52/1 und 29 der Zweiten RL 77/91/EWG des Rates vom 13. Dezember 1976 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den MS den Gesellschaften iS des Art 58/2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der AG sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten:
EuGH 23. 3. 2000, Rs C-373/97 (Dionysios Diamantis)