b) Art 39, 43, 45, 46, 49 und 55 EG (früher Art 48, 52, 55, 56, 59 und 66 EG-V):
EuGH 9. 3. 2000, Rs C-355/98 (Kom/Belgien)
Über Klage der Kom stellte der EuGH zum belgischen Gesetz über Bewachungs- und Sicherheitsdienste vom 10.4.1990, das für diese eine belgische Betriebsniederlassung sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Geschäftsführers in Belgien sowie der diese Tätigkeiten ausübenden Beschäftigten fordert, fest: