Art 58 EG (früher Art 73 EG-V):
EuGH 14. 3. 2000, Rs C-54/99 (Association Église de scientologie de Paris und Scientology International Reserves Trust)
Das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung für ausländische Direktanlagen stellt grundsätzlich eine Beschränkung des Kapitalverkehrs dar (Urteil Sanz de Lera, Rdn 24 und 25). Daran ändern auch die besonderen Begleitumstände der französischen Regelung nichts, wonach die Genehmigung als erteilt gilt, wenn die Behörde nicht innerhalb eines Monats Einspruch erhebt und die Nichtbeachtung der Verpflichtung keine Unrechtsfolgen nach sich zieht.