§§ 33, 34 Abs 4, 39 Z 8, 98, 101, 102 Abs 3 BVergG idF BGBI 462/93; Art 7 BVG; Art 2 StGG; RL 92/50/EWG :
Bei einem Verstoß gegen Vergabevorschriften kann dem übergangenen Bieter das Erfüllungsinteresse zugesprochen werden, wenn ohne die Pflichtverletzung der Vertrag zustande gekommen wäre.