vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigungsschutz bei Personalüberlassung

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1999/121wbl 1999, 176 Heft 4 v. 20.4.1999

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG:

Bei Kündigungen, die wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigen, trifft den Arbeitgeber eine soziale Gestaltungspflicht. Er muß alle Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung ausschöpfen.

Bei der Kündigung eines überlassenen Arbeitnehmers durch den Überlasser liegen die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung nicht schon automatisch dann vor, wenn der bisherige Beschäftiger die Überlassung beendet. Es kommt vielmehr darauf an, ob nach dem üblichen Geschäftsgang beim Überlasser damit zu rechnen ist, daß sich innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung bei anderen Auftraggebern eröffnen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!