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Österreichische Kollektivverträge bei Auslandsarbeit

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1999/81wbl 1999, 126 Heft 3 v. 20.3.1999

§§ 5, 44 Abs 1 IPRG:

Das österreichische IPRG ist vom Grundsatz der Gesamtverweisung beherrscht. Das gilt auch für § 44 Abs 1 IPRG.

Auch Kollektivverträge gehören zu den Sachnormen der Rechtsordnung, die gem § 44 Abs 1 IPRG anzuwenden ist. Es ist daher ohne Bedeutung, daß sich der räumliche Geltungsbereich eines Kollektivvertrages auf das Gebiet der Republik Österreich beschränkt, wenn die Kollektivvertragsangehörigkeit des Arbeitgebers selbst unbestritten ist.

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