§ 1 Abs 2 IESG; § 2 GmbHG; § 34 AktG:
Wird ein Arbeitsvertrag mit einer noch nicht protokollierten GmbH in Gründung abgeschlossen, dann kommt dem für diese noch nicht protokollierte GmbH Handelnden solange die Stellung als Arbeitgeber zu, als nicht die eingetragene GmbH gem § 2 Abs 2 GmbHG an seine Stelle tritt.