c) Art 119 EG-V; Art 2 und 6 der RL 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen:
EuGH 1.12.1998, Rs C-326/96 (B S Levez)
Im Falle einer Arbeitnehmerin, die niedriger als ihr Vorgänger entlohnt wurde, ihren Anspruch wegen der im staatlichen Recht vorgesehenen zweijährigen Verjährungsfrist aber nicht zur Gänze durchsetzen konnte, erkannte der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren zu Recht: