Art 50 des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums; Art 99 der VO (EG) Nr 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke:
EuGH 16. 6. 1998, Rs C-53/96 (Hermès International/FHT Marketing Choice)
In einem Rechtsstreit über die Frage der Zulässigkeit der Setzung einer Frist, innerhalb derer die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung zur Unterbindung des Handels mit nachgeahmten Waren angefochten werden kann, ersuchte der Richter um Auslegung des Begriffs der „einstweiligen Maßnahme“ nach Art 50 des Abkommens, worüber der EuGH zu Recht erkannte: