1. Beihilfen
a) Der 6. Bericht über staatliche Beihilfen
betreffend die Jahre 1995 und 19961) ist der erste, der die Lage nach dem Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens beleuchtet. Für die Neulinge ist es dabei durchaus ehrenvoll, nicht besonders aufzufallen. Die insgesamt gewährten staatlichen Beihilfen betrugen in den alten MS in den beiden Berichtsjahren 37,5 Mrd ECU. Unter Hinzurechnung Österreichs, Finnlands und Schwedens erhöht sich dieser Betrag nur auf 38,3 Mrd ECU.