§§ 863, 1152 ABGB:
Bedienstete einer Gebietskörperschaft, denen eine Ermäßigung auf die Gebühr für die Benutzung einer allgemein zugänglichen Einrichtung (Tagesheimstätte der Gemeinde) gewährt wird, dürfen nicht auf einen konkludenten Verpflichtungswillen ihres Arbeitgebers vertrauen, diese Begünstigung auch in Zukunft zu gewähren.