Art 13/B/b/1 der Sechsten RL 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der MS über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage:
EuGH 12. 2. 1998, Rs C-346/95 (Elisabeth Blasi)
Die Kl vermietete Wohnungen auf jeweils einen Monat an Flüchtlinge, denen die Mietkosten von der Gemeinde erstattet wurden. Eine Verlängerung der Miete war möglich, so daß die Gesamtmietdauer vielfach sechs Monate überstieg. Die Kl übernahm auch gewisse Reinigungsarbeiten.