Art 222 EG-V:
EuGH 18. 12. 1997, Rs C-309/96 (Daniele Annibaldi)
Ein italienischer Landwirt sah sich in seinem Eigentumsrecht dadurch verletzt, daß 35 ha seines Betriebs in einen 65 ha großen Natur- und Altertumspark einbezogen werden sollten, innerhalb dessen gewisse Wirtschaftstätigkeiten untersagt sind. Im Zuge des Rechtsstreits kam es zur Vorlage an den EuGH, der zu Recht erkannte: