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Bestätigung über Anmeldung von Glücksspielautomaten keine Grundlage für Rechtsirrtum, Interpretation von Strafnormen, zulässige Annahme über Gewinnauszahlung, Betreiber eines Glücksspielapparates muß nicht dessen Eigentümer sein, Beurkundung

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1998/34wbl 1998, 50 Heft 1 v. 20.1.1998

§§ 3, 4 Abs 2, 52 Abs 1 Z 5 GlücksspielG; §§ 2, 9, 10, 11 Bgld VeranstaltungsG; §§ 1 Abs 1, 5 Abs 2 VStG.

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