Bestätigung über Anmeldung von Glücksspielautomaten keine Grundlage für Rechtsirrtum, Interpretation von Strafnormen, zulässige Annahme über Gewinnauszahlung, Betreiber eines Glücksspielapparates muß nicht dessen Eigentümer sein, Beurkundung
RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1998/34wbl 1998, 50 Heft 1 v. 20.1.1998