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Pokerautomat ohne selbsttätige Ausfolgung von Vermögenswerten kann Glücksspielapparat sein,

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 1998/35wbl 1998, 51 Heft 1 v. 20.1.1998

zulässiger Verzicht auf Ortsaugenschein, Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze ist nach maximal möglichem Spieleinsatz und maximaler Gegenleistung zu beurteilen, Kriterien für Beurteilung des Betriebs nicht nur anhand Vereinbarung über Erlösaufteilung

§§ 4 Abs 2, 52 Abs 1 GlücksspielG:

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