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Unzulässige Werbung mit „Tiefstpreis“

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 1998/29wbl 1998, 47 Heft 1 v. 20.1.1998

§ 2 UWG:

Die Werbeankündigung „K-Tiefstpreise“ ist keine marktschreierische Übertreibung, sondern ihr ist - jedenfalls im Zweifel - zu entnehmen, daß die im Inserat der Bekl für K-Geräte genannten Preise außerordentlich günstig sind. Diese Annahme trifft nicht zu, auch wenn nur einer der fünf angebotenen Artikel von Mitbewerbern um S 1000,- (das sind rund 16 bis 17 %) billiger verkauft wird.

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