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Irreführung über Warenvorrat

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 1998/393wbl 1998, 553 Heft 12 v. 20.12.1998

§ 2 UWG: Die von Gewerbetreibenden angepriesenen Waren müssen - von zufälligen Lieferschwierigkeiten oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen im Einzelfall abgesehen - in genügender Menge auch tatsächlich vorhanden und zu haben sein. Wird nämlich im Einzelhandel der Verkauf bestimmter Waren werbemäßig angekündigt, dann erwartet der Kunde, daß sie für eine gewisse Zeitdauer in einer ausreichenden Menge vorhanden sind und die Nachfrage gedeckt ist; andernfalls wird er über die Vorratsmenge irregeführt und damit verleitet, andere Waren zu kaufen, die vorrätig sind. Wird in einer Zeitung geworben, dann erwartet der Verkehr, daß die angekündigte Ware im Zeitpunkt des Erscheinens der Ankündigung (schon und noch) vorrätig ist. Ist das angebotene Produkt aber bereits am ersten Tag des Angebotes ausverkauft, muß auf unzureichende Warenvorräte geschlossen werden. In einem solchen Fall hat nicht der Kl die Unzulänglichkeit der Menge des Artikels zu beweisen, sondern der Bekl muß dartun, warum der Vorrat als für eine längere Zeit ausreichend anzusehen war.

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