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Unterlassungsansprüche im Markenrecht

RechtsprechungWettbewerbs- und Markenrechtwbl 1998/392wbl 1998, 551 Heft 12 v. 20.12.1998

§ 10a Abs 1 MSchG:

Ein Unterlassungsanspruch steht nicht nur dann zu, wenn ihn das Gesetz ausdrücklich einräumt. Unterlassungspflichten können sich auch aus rechtsgeschäftlichen Beziehungen, aus besonderen Verhaltens-(Verbots-)Normen oder allgemein aus absoluten Rechten anderer ergeben.

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