§ 879 ABGB; §§ 36 ff AngG; Art 48 EG-Vertrag:
Eine Vereinbarung zwischen Verein (Arbeitgeber) und Berufsfußballer, wonach dieser verpflichtet sein soll, bei einem Wechsel zu einem anderen Verein eine Ablösesumme an seinen bisherigen Arbeitgeber zu zahlen, ist sittenwidrig und rechtsunwirksam, wenn sie für länger als ein Jahr gelten soll.