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Außerdienstliches Verhalten als Entlassungsgrund

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 1998/389wbl 1998, 545 Heft 12 v. 20.12.1998

§ 27 Z 1 AngG:

Ein außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers bildet den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit, wenn dem Arbeitgeber dadurch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses objektiv nicht mehr zumutbar ist. Das trifft zu, wenn ein Angestellter (hier: eines Sozialversicherungsträgers) in alkoholisiertem Zustand einen tödlichen Verkehrsunfall verschuldet und anschließend Fahrerflucht begeht.

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