Art 7 Abs 1 der Ersten RL (89/104/EWG) des Rates vom 21. 12. 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken (MarkenRL); Art 177 EG-V: Dem EuGH werden gem Art 177 EG-V folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art 7 Abs 1 der MarkenRL dahin auszulegen, daß die Marke ihrem Inhaber das Recht gewährt, einem Dritten zu verbieten, die Marke für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke in einem Staat, der nicht Vertragsstaat ist, in den Verkehr gebracht worden sind?