vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einwendungen gegen das in einem Wechsel verbriefte Recht im Rahmen des Kraftloserklärungsverfahrens

RechtsprechungBank- und Wertpapierrechtwbl 1997, 351 Heft 8 v. 20.8.1997

Art 90 WG; § 13 KEG 1951: Die Kraftloserklärung eines Wechsels soll einerseits den Mißbrauch des abhanden gekommenen Papiers verhindern, andererseits dem Gläubiger die Rechte aus diesem Papier wahren. Sie berechtigt, vom Verpflichteten die Ausfertigung einer neuen Urkunde gegen Ausfolgung des Beschlusses und Ersatz der Kosten zu verlangen. Dieses Recht besteht auch gegen den Annehmer eines Wechsels, der verpflichtet ist, eine neue Wechselurkunde zu unterzeichnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!